Inhalt
§ 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
§ 3. ÜBERLASSENE UNTERLAGEN
§ 4. PREISE UND ZAHLUNGEN
§ 5. VERSAND UND GEFAHRÜBERGANG
§ 6. LIEFERZEIT
§ 7. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNG
§ 8. EIGENTUMSVORBEHALT
§ 9. REPARATUREN
§ 10. ABSATZBINDUNG
§ 11. MONTAGEARBEITEN
§ 12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
§ 13. VERTRAGSÄNDERUNGEN
§ 14. NICHTKAUFLEUTE
§ 15. KLEINAUFTRÄGE
§ 16. PRODUKTE ZUR EIGENFERTIGUNG
§ 17. STORNIERUNGEN
§ 18. SALVATORISCHE KLAUSEL
Stand: 30.10.2020
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren Bedingungen, die auch für
zukünftige Geschäftsbedingungen gelten, selbst wenn es im Einzelfall eines Hinweises
auf unsere Bedingungen ermangelt.
1.2. Unsere Bedingungen haben Vorrang vor etwa inhaltliche Bedingungen des
Käufers.
1.3. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung durch uns.
1.4. Wir liefern nach Technischen Bauzeichnung die Sie unter www.pbe-shop.de
zu ersehen sind.
§ 2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung
durch uns.
2.2. Angaben über Abmessungen, Materialien, Farben, Konstruktionen und
sonstige Mustermerkmale sind ungefähre. Als vertragsgemäß gelten die uns am Tage
der Lieferung von unseren Vorlieferanten angedienten Modelle und Muster mit den
Änderungen, wie sie branchenüblich sind.
2.3. Die Verwendung von Normen in Prospekten oder Angeboten oder
Vertragsunterlagen dient lediglich der Warenbeschreibung und nicht der Zusicherung
von Eigenschaften.
§ 3. Überlassene Unterlagen
3.1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller
überlassenen Unterlagen, auch in elektronischer Form, wie z. B. Kalkulationen,
Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese
Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen
dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das
Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese
Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.
§ 4. Preise und Zahlungen
4.1. Die vereinbarten Preise gelten unter Zugrundelegung einer vereinbarten
Lieferfrist von einer Woche seit Vertragsschluss. Bei längeren Lieferfristen gelten die
Tage der Lieferung von uns allgemein geforderten Preise als vereinbart.
4.2. Die Preise verstehen sich, zuzüglich der am Tage geltenden Mehrwertsteuer,
in Euro. Rechnungsbeträge sind fällig 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden
Abzug, es sei denn, es werden auf der Rechnung ausdrücklich andere
Zahlungsbedingungen vermerkt.
4.3. Andere als Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis
davon erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können.
4.4. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit unserer Forderung ein, ohne dass es einer
Mahnung bedarf. Wir sind berechtigt, für Mahnungen eine Mahnkostenpauschale von
Euro 5,00 zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen.
4.5. Wir erheben Verzugszinsen in Höhe von 2 % über bankübliche Zinsen für
Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 10 %.
4.6. Ein Rückbehalt des Rechnungsbetrages oder eine Aufrechnung gegen den
Rechnungsbetrag wegen einer erfolgten Mängelrüge oder einer streitigen
Gegenforderung ist ausgeschlossen.
4.7. Sofern der Käufer einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder mit
der Abnahme der Ware in Verzug kommt oder von ihm zahlungshalber gegebene
Schecks nicht eingelöst werden oder uns nach Angebotsabgabe oder Vertragsschluss
sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit oder
Zahlungswilligkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach unserer
Wahl berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder 30 % des Kaufpreises als
Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder sofortige Vorauszahlung des Kaufpreises
sowie sofortige Bezahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen.
§ 5. Versand und Gefahrübergang
5.1. Der Käufer hat die zu liefernde Ware abzuholen, sobald wir unsere
Lieferbereitschaft anzeigen. Mit der Absendung der Anzeige geht die Gefahr des
zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Eine
Woche nach der Anzeige sind wir zur Einlagerung im Namen und für Rechnung des
Käufers berechtigt.
5.2. Die Versendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, auch im
Falle der Verwendung eigener Transportmittel. Versandart und Versandweg sind uns
freigestellt. Der Abschluss einer Transportversicherung ist Sache des Käufers. Wir
sind berechtigt, den Transport für Rechnung des Bestellers zu versichern.
5.3. Wir übernehmen keine Gewähr für ordnungsgemäße Verpackung und
Verladung. Die Verpackung wird gesondert berechnet und bei Rückgabe nicht
vergütet.
§ 6. Lieferzeit
6.1. Lieferdaten sind ungefähre. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des
Käufers voraus. Andere Rechte des Käufers als Rücktritt nach angemessener
Fristsetzung, insbesondere also Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens sind
ausgeschlossen.
§ 7. Mängelrüge und Gewährleistung
7.1. Die Ware ist sofort nach Erhalt zu untersuchen. Nicht vertragsgemäße
Beschaffenheit der Ware oder Mängel sind gem. §444 BGB innerhalb von 12 Monaten
nach Erhalt der Ware, Oberflächen- und optische Mängel wie bspw. Kratzer innerhalb
7 Tagen schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Versteckte
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
7.2. Wir leisten Gewähr innerhalb derjenigen Fristen und in solchem Umfange, als
unsere Zulieferanten gewährleisten. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche
sind ausgeschlossen.
7.3. Unabhängig von Ziffer 7.2 beschränken sich Mängelgewährleistungsansprüche
auf Nachbesserung gem. § 439 BGB oder Nachlieferung mängelfreier
Ware binnen angemessener Frist. Reklamierte Ware sind auf unsere Aufforderung auf
Kosten des Käufers zurückzusenden.
7.4. Die Kosten der Verpackung, Versendung oder Montage der Ersatzteile gehen
zu Lasten des Käufers. Wir haften nicht auf Schadensersatz wegen etwaiger Mängel,
auch nicht für Folge- oder mittelbare Schäden, und zwar gleich, ob die Schäden auf
Mängel oder auf sonstigem Verschulden beruhen. Das gilt auch für den Fall erfolgloser
oder mangelhafter Nachbesserung oder Nachlieferung, in welchem Fall der Käufer
ausschließlich zum Rücktritt gem. § 437 Nr.2 BGB vom Vertrage oder zur
Kaufpreisminderung gem. § 441 BGB berechtigt ist.
7.5. Sofern doch Schadensersatzansprüche gem. § 437 Nr.3 BGB aus
vertraglichen oder gesetzlichen Gründen geltend gemacht werden können, beschränkt
sich unsere Haftung auf diejenige, die unser Haftpflichtversicherer zu leisten hat. Der
Höhe nach ist unsere Haftung begrenzt auf die Versicherungssumme, bis zu der wir
versichert sind.
7.6. Unsere Mängelgewährspflichten ruhen, solange der Käufer mit irgendwelchen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber im Verzuge ist.
7.7. Garantie-Reparaturen erfolgen nur bei Vorlage des Lieferscheines.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis
zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Das gilt
auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen
bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der
Vorbehaltsware als Sicherung für unsere Saldoforderung.
8.2. Im Falle der Be- oder Verarbeitung der von uns gelieferten Waren durch den
Käufer werden wir im Verhältnis des Verkaufswertes unserer Ware zum Wert der
neuen Sache Miteigentümer. Die neue Sache bleibt unser Eigentum zur Sicherung
unserer Forderung gemäß Ziffer 7.1.
8.3. Zugriffe dritter Personen auf die von uns gelieferte Ware hat der Käufer oder
eine an uns abgetrennte Forderung aus der Weiterveräußerung dieser Ware hat der
Käufer uns unverzüglich anzuzeigen unter Mitteilung aller Umstände, die zur Wahrung
unserer Rechte von Bedeutung sind. Die Kosten einer Intervention zur Wahrung
unserer Rechte trägt der Käufer.
8.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu
versichern und den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche gegen
den Versicherer tritt der Käufer hiermit insoweit an uns ab, als es die von uns gelieferte
Ware anbetrifft.
8.5. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit gem. Ziffer 3.7.
sofortige Herausgabe unserer Waren zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu
kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die Ware
freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu verwerten.
Wir sind berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung zurückzunehmen gegen
Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30 % pauschaliertem Schadensersatz.
8.6. Der Käufer darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben
oder an der uns Miteigentum zusteht, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes
veräußern, es sei denn, dass er sich im Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen
einstellt. Er darf die Ware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereigenen. Veräußert
der Käufer die Ware, so tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen
die ihm aus der Veräußerung zustehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen
Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Steht uns an der veräußerten Ware wegen
Verarbeitung nur Miteigentum zu, so erwerben wir nur den Teil der Gesamtforderung
der dem Wert unseres Miteigentums zum Gesamtwert der veräußerten Ware
entspricht. Werden die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung unserer
Vorbehaltsware ohne ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt seinen
Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab, und zwar
in Höhe unserer Forderung gegen den Käufer.
8.7. Wir können verlangen, dass der Käufer die Abtretung seinen Abnehmern
mitteilt und uns alle Auskünfte und Unterlagen gibt, die zum Einzug nötig sind. Der
Käufer darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in
Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.
8.8. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unserer
Forderungen um insgesamt mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers
insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
§ 9. Reparaturen
9.1. Kostenanschläge für Reparaturen sind vom Käufer zu vergüten.
9.2. Die Vergütung für eine Reparatur ist fällig Zug um Zug gegen Übergabe der
reparierten Sache.
§ 10. Absatzbindung
10.1. Bei Bezug von Waren, die für eine Preisbindung und/oder eine Absatzbindung
besteht, gelten außer unseren Geschäftsbedingungen die besonderen Bedingungen
des Herstellers. Der Käufer ist verpflichtet, sich von dem Inhalt dieser Bedingungen
Kenntnis zu verschaffen.
§ 11. Montagearbeiten
11.1. Unsere Preise verstehen sich ohne Aufbau, Montage, Elektro- oder
Sanitärinstallation. Auf Wunsch des Käufers können wir Aufträge an unsere
Vertragsfirmen vermitteln. Der Auftrag an eine Vertragsfirma erfolgt im Namen und für
Rechnung des Käufers. Wir haften aus dieser Vermittlung nicht. Dagegen sind wir
berechtigt, die von der Vertragsfirma in Rechnung gestellte Vergütung im eigenen
Namen gegen den Käufer geltend zu machen und einzuziehen.
§ 12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz unserer Firma
12.2. Gerichtsstand ist Pinneberg
12.3. Deutsches Recht findet Anwendung
§ 13. Vertragsänderungen
13.1. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform
13.2. Sofern einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sind, bleiben die übrigen gültig.
§ 14. Nichtkaufleute
14.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Geschäfte mit Käufern, die das
Geschäft nicht zum Betriebe eines Handelsgewerbes gehört mit folgenden
Einschränkungen:
14.2. Ziffer 2.1 gilt nur, falls zwischen Bestellung und Lieferung 4 Monate oder mehr
liegen.
14.3. Ziffer. 2.4, 7.1 und 7.2 gelten nicht
14.4. Ziffer 4.6 gilt nicht bezüglich der Rückbehaltung des Kaufpreises für einen
Kaufgegenstand, der mangelhaft ist.
14.5. Schadensersatzansprüche sind nach Ziffer 5 und Ziffer 7.3 nicht
ausgeschlossen, falls ein Schaden durch grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers
verursacht wurde.
14.6. Die Kosten einer Nachbesserung oder Nachlieferung gem. Ziffer 7.3 trägt
unsere Firma.
14.7. Ziffer 7.5 gilt nur solange, wie der Käufer mit einem in Bezug auf den Mangel
unverhältnismäßig großen Anteil des Kaufpreises oder mit Zahlungsverpflichtungen
aus anderen Kaufgeschäften im Verzuge ist.
14.8. Ziffer 11.2 gilt nur für das Mahnverfahren
§ 15. Kleinaufträge
15.1. Bei Nettoauftragswerten unter Euro 100,00 € sind wir berechtigt, eine
Bearbeitungsgebühr von Euro 100,00 zuzüglich MwSt. pro Bestellung zu berechnen.
§ 16. Produkte zur Eigenfertigung
16.1. Produkte aus Eigenfertigung liefern wir gemäß den Bedingungen des § 651
BGB (Werklieferungsvertrag). Wir behalten uns eine Über- oder Unterlieferung von 5%
der vom Käufer bestellten Menge vor.
§ 17. Stornierungen
17.1. Stornierungen während eines Abrufauftrages sind nur mit Stornierungskosten
möglich. Bereits gelieferte oder beim Verkäufer fertiggestellte Ware ist von
Stornierungen ausgeschlossen und es gilt § 8 weiterhin.
17.2. Stornierungen während eines Einzelauftrages, auch wenn noch nicht mit der
Fertigung oder Beschaffung begonnen worden ist, sind nur mit Stornierungskosten
möglich welche vom Käufer zu tragen sind.
§ 18. Salvatorische Klausel
18.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind durch solche zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen
Bestimmungen entsprechen oder am nächsten kommen.